Donnerstag, 20. Mai 2010

An wen richte ich mein Bewerbungsschreiben?

Diese Frage mag auf den ersten Blick banal wirken und dennoch haben Bewerber in der Praxis immer wieder Probleme mit der Identifizierung des richtigen Adressaten. Eine aussagekräftige Bewerbung bei der richtigen Stelle bzw. bei der richtigen Person erhöht die Chance auf den Job erheblich. Im Gegenzug kann die Bewerbung an falscher Stelle das Aus bedeuten, wenn sie nicht weitergeleitet wird. Bei vielen Stellenanzeigen ist bereits die richtige Ansprechperson angeführt. Selbstverständlich richtet man in diesem Fall seine Bewerbung an eben diese Person. Wichtig dabei ist, dass man den Namen für eine personalisierte Anrede nutzt.


Viele größere Unternehmen nehmen Bewerbungen fast ausschließlich über entsprechende Bewerbungsformulare auf der Homepage entgegen. In diesem Fall ist es schon erheblich schwieriger den korrekten Ansprechpartner zu finden. Manchmal ist dies aber auch gar nicht nötig oder gewünscht, beispielsweise wenn das Unternehmen nur die Bewerbungsunterlagen wünscht. Gelegentlich findet man auf der Homepage Hinweise, welcher Personalmanager für die gewünschte Stelle zuständig ist. Sollte man keine Informationen darüber finden, es aber mehrere potentielle Adressaten im Unternehmen geben, muss man sich über andere Kanäle informieren. Eine Möglichkeit ist im Sekretariat anzurufen und sich nach der richtigen Ansprechperson erkundigen. Dabei ist es allerdings wichtig, dass man den Personalverantwortlichen nicht bedrängt und auch nicht bei der Arbeit stört. Daher sollte man sich auf die Auskunft der Sekretärin beschränken.

Was tun, wenn es keinen Personalverantwortlichen in einem Unternehmen gibt. In diesem Fall ist meist der Geschäftsführer zuständig. Insbesondere im Tourismus kann es aber auch vorkommen, dass die Personalverantwortlichen je nach Einsatzbereich wechseln (z.B. in der Küche der Chefkoch, im Restaurant der Chef de Rang).

Interne Fürsprecher stellen eine besondere Form im Bewerbungsablauf dar. In der Regel ist es sinnvoll die Bewerbungsunterlagen dem Personalverantwortlichen zu schicken und eine Kopie an den internen Fürsprecher. So kann der Fürsprecher den Personalverantwortlichen zusätzlich auf den potentiellen Bewerber hinweisen. Gleichzeitig ist der Personaler vorinformiert und kennt den Bewerber bereits. Meistens ist es sinnvoller diesen etwas umständlichen Weg zu wählen und nicht über die Hintertür zum Bewerbungsgespräch zu kommen. Denn so erhält der Personalverantwortliche die Möglichkeit sich ein objektives Bild des Bewerbers zu machen.

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